Die folgenden allgemeinen Miet- und Servicebedingungen sind Bestandteil sowohl aller Miet- und Serviceangebote als auch aller Miet- und Serviceverträge zwischen Bavaria-Rikscha vertreten durch Kurt Birkl, Sperberstraße 24a, 83052 Bruckmühl (im folgenden Bavaria-Rikscha) und dem jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde) und finden in ihrer jeweils gültigen Form auch für alle künftigen Verträge Anwendung.
Von diesen allgemeinen Miet- und Servicebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Kunden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote von Bavaria-Rikscha sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag bzw. eine Beauftragung für Dienstleistungen kommt erst durch eine Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch Bavaria-Rikscha zustande.
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen und /oder die Durchführung von Dienstleistungen. Bavaria-Rikscha behält sich das Recht vor, die im jeweiligen Vertrag genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen oder Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
Die Mietzeit wird im Vertrag (wenn nicht anders vereinbart 9 Uhr bis 18 Uhr) festgehalten. Angefangene Tage zählen als voller Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 4 Stunden. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Abholung ab Lager Bavaria-Rikscha und endet bei der Rücklieferung ins Lager von von Bavaria-Rikscha –sofern nicht anderes schriftlich zuvor vereinbart wurde. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte bei Bavaria-Rikscha über die ursprünglich im Auftrag oder Lieferschein vereinbarte Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Von einer Verlängerungsabsicht der vereinbarten Mietzeit muss der Kunde unverzüglich Bavaria-Rikscha telefonisch in Kenntnis setzen. Die Mietgebühr richtet sich, wenn nicht anders vereinbart, nach der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietsache tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Die Preise für Dienstleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, wenn nicht anders vereinbart.
Die Transportkosten für Versand /Transport der Mietsache erfolgt auf Kosten des Kunden auf dem von Bavaria-Rikscha gewählten Versandweg, es sei denn, der Kunde schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald Bavaria-Rikscha die Sache dem Spediteur oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
a) Bavaria-Rikscha versichert nach bestem Wissen, alle zur Durchführung des Fahrrad-Rikscha-Betriebes ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen selbst oder durch einen Vertragspartner rechtzeitig einzuholen. Sollte Bavaria-Rikscha aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen an der Aufnahme des Betriebes gehindert werden, steht beiden Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht zu. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Bavaria-Rikscha nach Aufnahme des Betriebes zur Einstellung des Betriebes verpflichtet sein sollte.
b) Die bestehende Rechtslage ermöglicht es Bavaria-Rikscha in der Regel überall dort ihre Fahrzeuge einzusetzen, wo auch herkömmliche Fahrräder im Rahmen des Gemeingebrauchs eingesetzt werden können. Für Buchungen, bei denen es aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen verboten ist, bestimmte Flächen zu befahren (z.B. im Zusammenhang mit Großveranstaltungen oder insbesondere von Privatgrund, Parkanlagen etc.), ist der Kunde verpflichtet, eine ausreichende Genehmigung zu erbringen.
c) Im Falle der Nichtaufnahme des Betriebes wird die bereits gezahlte Vergütung unverzüglich zurück erstattet, im Falle der Einstellung des Betriebes oder der zeitlichen Einschränkung des Angebots der entsprechende Anteil. Weiter gehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Insbesondere führt die teilweise räumliche Einschränkung der Leistung von Bavaria-Rikscha aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nicht zu einem Rücktrittsrechts und Erstattungsanspruch des Kunden vom ganzen Vertrag.
Die Vereinbarung von Lieferungen und Auftragsfahrten erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Termins aus Umständen, die Bavaria-Rikscha zu vertreten hat, unmöglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, von Bavaria-Rikscha nicht zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, Defekte an Fahrzeugen, Unwetter etc. berechtigen Bavaria-Rikscha-Tours – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden – vom Miet- und Servicevertrag ganz bzw. teilweise zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
Für Fahrer und Fahrgäste der Fahrradtaxen bestehen die von den Behörden geforderten Versicherungen. Eine entsprechende Police wird dem Kunden auf Verlangen vorgelegt.
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Bavaria-Rikscha sind auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor. Die Haftung ist dabei auf die Höhe des anteiligen Honorars für die restliche Vertragslaufzeit beschränkt.
Der Kunde ist Bavaria-Rikscha zum Ersatz des durch seinen Verzug verursachten Schadens verpflichtet. Befindet sich der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten länger als einen Monat in Verzug, ist Bavaria-Rikscha zu dem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er seine Leistung nicht bis zu den im Vertrag bestimmten Zeitpunkten erbringt oder wenn er auf eine Mahnung hin nicht leistet.
Erfüllungsort ist grundsätzlich München. Druckvorlagen für Werbebeklebungen sind sofern nichts anderes vereinbart wurde, unabhängig vom Ort der Werbung zunächst zu Bavaria-Rikscha nach Brückmühl zu senden.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.
Stand: Oktober 2017